Impressum

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Verantwortlich:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Sacher Fenster & Glasbau GmbH
Grüner Weg 22
59302 Oelde

Kontakt:
Telefon: 02522 4680
Telefax: 02522 63670
E-Mail: sacherglasbau@hotmail.de

www.sacher-glasbau.de

 

Geschäftsführer:

Christian Sacher

Florian Sacher me.

 

AGB`s

Allgemeine Geschäftsbedingungen für das Glaser-und Fensterbauer-Handwerk
Herausgegeben vom Bundesinnungsverband des Glaserhandwerks, An der Glasfachschule 6, 6253 Hadamar 1

1. Anwendungsbereich
Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle unsere Lieferungen und Leistungen. Bei Bauleistungen gilt ausschließlich die „Verdingungsordnung für Bauleistungen(VOB),Teil B und C“ in Ihrer jeweils bei Vertragsabschluß geltenden Fassung. Die VOB ist im Buchhandel erhältlich, sie kann im übrigen bei uns eingesehen werden.
Für Lieferungen ohne Einbau (reine Warenlieferungen) sind ergänzend die unter Teil II dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen aufgeführten Bedingungen anzuwenden.

Entgegenstehende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Bestellers gelten nur, soweit sie von uns ausdrücklich und schriftlich anerkannt werden.Nebenabreden und Änderungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit unserer schriftlichen oder fernmündlichen Bestätigung.Der Kunde wird davon informiert, dass der Auftragnehmer die im Rahmen der Geschäftsbeziehunggewonnenen personenbezogenen Daten gemäß den Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes
verarbeitet.

Die Vertragsbeziehungen regeln sich ausschliesslich nach dem in der Bundesrepublik Deutschland geltenden Recht, wie es für Inlandsgeschäfte gilt. Das UN-Kaufrecht ist ausgeschlossen.

Teil I. – Allgemeine Bestimmungen für Lieferungen und Leistungen

Angebote

Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Annahmeerklärungen und sämtliche Bestellungen bedürfen zur Rechtswirksamkeit unserer schriftlichen oder fernmündlichen Bestätigung. Das gleiche gilt für Ergänzungen, Abänderungen und Nebenabreden.

2.2 Wird das Angebot aufgrund von Unterlagen des Auftraggebers wie Abbildungen und Zeichnungen einschließlich Maßangaben erstellt, so sind diese Unterlagen nur verbindlich, wenn in unserem Angebot auf sie Bezug genommen wird. Fehler aus diesen zur Verfügung gestellten Unterlagen gehen zu Lasten des Bestellers, sofern sie trotz sorgfältiger Überprüfung nicht erkennbar sind.

2.3 An Kostenvoranschlägen, Entwürfen, Zeichnungen und Berechnungen behalten wir uns unser Eigentums- und Urheberrecht vor. Diese Unterlagen dürfen ohne unsere Zustimmung weder genutzt, vervielfältigt noch dritten Personen zugänglich gemacht werden. Sie sind im Falle der Nichterteilung des Auftrages unverzüglich an uns zurückzugeben.

Der vereinbarte Werklohn ist ein Nettopreis und versteht sich – soweit nichts anderes vereinbart ist – stets ab unserem Lager zuzüglich der zur Lieferzeit geltenden Umsatzsteuer.Die Erbringung der Leistungen erfolgt in der normalen Arbeitszeit. Für die auf Wunsch des Auftraggebers durchgeführten Über-, Nacht-, Sonn-, und Feiertagsstunden sowie für Arbeiten unter nicht vorhergesehenen erschwerten Bedingungen werden, soweit nicht anders vereinbart, die zusätzlich anfallenden Kosten erhoben. Dieses gilt auch, wenn auf Verlangen des Auftraggebers zusätzliche, im Angebot nicht aufgeführte Leistungen zu erbringen sind.

Der vereinbarte Werklohn beruht auf den am jeweiligen Tag der verbindlichen Annahmeerklärung vorhandenen Kostenelementen. Dieses sind insbesondere Material, Energie, Frachtsätze, Steuern usw..
Erhöhen sich einzelne Kostenelemente um mehr als 10%, sind wir zur entsprechenden Anpassung des vereinbarten Werklohnes berechtigt. Der Auftraggeber ist bei einer Überschreitung des Werklohnes um mehr als 10% zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.

Die Bewilligung eines Rabattes/Skontos bzw. eines Abgebots erfolgt stets unter der Bedingung, dass unsere Forderungen im übrigen fristgemäß in voller Höhe bezahlt werden.

3. Zahlungen
Die Bezahlung des Rechnungsbetrages erfolgt ohne Abzug. Rechnungsbeträge bis 500,-- EURO sind unverzüglich, Abschlagzahlungen innerhalb von 12 Werktagen nach Zugang zahlbar.Wechsel und Schecks werden nur erfüllungshalber angenommen. Die Annahme von Wechseln bedarf der vorherigen Vereinbarung. Wechselspesen und Wechselsteuer gehen zu Lasten des Auftraggebers.

Eine Aufrechnung gegenüber unseren Ansprüchen ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen zulässig. Ein Zurückbehaltungsrecht aus früheren oder anderen Geschäften der laufenden Geschäftsbeziehung kann nicht geltend gemacht werden.

Liefer- und Leistungszeit
Liefertermine gelten als unverbindlich, es sei denn ihre Verbindlichkeit ist schriftlich vereinbart worden.Lieferverzögerungen aufgrund höherer Gewalt oder aufgrund von Ereignissen, die uns die Lieferung wesentlich erschweren oder unmöglich machen – hierzu gehören insbesondere Streik, Aussperrung, behördliche Anordnungen usw., auch wenn sie bei unseren Lieferanten oder deren Unterlieferanten eintreten -, haben wir auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen nicht zu vertreten. Sie berechtigen uns, die Lieferung und die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben oder von der Verpflichtung zur vollständigen Vertragserfüllung zurückzutreten.Wir sind zu Teillieferungen und Teilleistungen jederzeit berechtigt.

Wenn die Behinderung länger als zwei Monate dauert, ist der Auftraggeber nach angemessener Nachfristsetzung berechtigt, hinsichtlich des noch nicht erfüllten Teil vom Vertrag zurückzutreten.Verlängert sich die Lieferzeit oder werden wir von unseren Verpflichtungen frei, so kann der Auftraggeber hieraus keinen Schadenersatzanspruch herleiten. Auf die genannten Umstände können wir uns nur berufen, wenn wir den Auftraggeber unverzüglich benachrichtigt haben.

Sofern wir die Nichteinhaltung verbindlich zugesagter Fristen und Termine zu vertreten haben oder uns in Verzug befinden, hat der Auftraggeber Anspruch auf eine Verzugsentschädigung in Höhe von ½ %für jede vollendete Woche des Verzugs, insgesamt jedoch höchstens bis zu 4 % des Rechnungswertes der vom Verzug betroffenen Lieferungen und Leistungen. Darüber hinausgehende Ansprüche sind ausgeschlossen, es sei denn, der Verzug beruht auf unserer groben Fahrlässigkeit.

Mängelhaftung
Wegen der besonderen Eigenschaften unserer Ware, vor allem von Glas und der Gefahr von Beschädigungen, ist der Besteller zur unverzüglichen Prüfung verpflichtet.Alle offensichtlichen Mängel sind spätestens binnen einer Woche schriftlich anzuzeigen. Weitergehende Obliegenheiten des Kaufmannes bleiben unberührt.

Herstellungsbedingte Abweichungen in Maßen, Inhalten, Dicke, Gewichten, Farbtönungen sowie in dem Draht-Strukturverlauf sind im Rahmen der branchenüblichen Toleranz zulässig.Keine Mängel stellen beispielsweise folgende technisch-physikalisch bedingte Erscheinungen an Gläsern da:unauffällige optische Erscheinungenfarbige Spiegelungen (Interferenzen)optische Erscheinungen bei Isoliergläsern und bei vorgespannten Gläsern (Hammerschlag)Verzerrung des äußeren Spiegelbildes („Doppelscheibeneffekt“) bei IsoliergläsernAufhängepunkte bei vorgespannten GläsernBiegenarben bei gewölbten Gläsern

Eigenschaftswerte von Glaserzeugnissen wie z.B. Schalldämm- Wärmedämm- und Lichttransmissionswerte etc., die für die entsprechende Funktion angegeben werden, beziehen sich auf Prüfscheiben nach der entsprechend anzuwendenden Prüfnorm. Die Messergebnisse sind in Prüfzeugnissen festgehalten. Bei anderen Scheibenformaten, Kombinationen sowie durch den Einbau und äußere Einflüsse können sich die angegebenen Werte ändern, ohne das die Scheibe dadurch mangelhaft wird.Ansprüche aus über unsere Gewährleistung hinausgehende Garantie des jeweiligen Herstellers, z.B. für Mehrscheiben-Isolierglas, werden an den Kunden weitergegeben.Bei Mehrscheiben-Isolierglas beschränkt sich die Herstellergarantie nur auf Ersatzlieferung. Die Aus- und Einbaukosten gehen zu Lasten des Auftraggebers. Bei Lieferung von Ersatzscheiben gilt die Restlaufzeit der ursprünglichen Garantie.

Eigentumsvorbehalt
Gelieferte Gegenstände bleiben bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum. Vollständige Bezahlung bedeutet die Bezahlung sämtlicher Forderungen aus der Geschäftsbeziehung, auch wenn einzelne unserer Forderungen in eine laufende Rechnung aufgenommen worden sind.Bei Verarbeitung mit fremden, uns nicht gehörenden Sachen werden wir Miteigentümer an der neuen Sache im Verhältnis des Rechnungswerts unseres Stoffes zu den fremden verarbeiteten Waren. Der Auftraggeber verarbeitet für uns.Wird die von uns gelieferte Ware veräussert oder verbaut, so werden die dadurch entstehenden Kaufpreis- oder Werklohnforderungen schon jetzt an uns abgetreten, und zwar in Höhe des Wertes des Liefergegenstandes zuzüglich 10 %. Dies gilt auch hinsichtlich des Anspruches auf Einräumung einer Sicherungshypothek gemäß § 648 BGB. Wir nehmen die Abtretung an.Anderweitige Verfügungen, insbesondere Verpfändungen oder Sicherungsübereignungen, sind dem Auftraggeber nicht gestattet. Eine Weiterveräußerung darf nur unter Eigentumsvorbehalt erfolgen.Die Berechtigung zur Weiterveräusserung entfällt bei Zahlungseinstellung des Auftraggebers.

Bezüglich der abgetretenen Forderungen verpflichtet sich der Auftraggeber, alle erforderlichen Angaben zu machen, die dazugehörigen Unterlagen auszuhändigen und dem Schuldner die Abtretung anzuzeigen. Es ist dem Auftraggeber untersagt, mit seinem Abnehmer oder einem Dritten Abreden zu treffen, die unsere Rechte in irgendeiner Weise ausschliessen oder beeinträchtigen können. Bei Eingriffen Dritter hat der Auftraggeber uns unverzüglich unter Übergabe der für eine Intervention notwendigen Unterlagen zu benachrichtigen.Wir verpflichten uns, die uns nach den vorstehenden Bedingungen zustehenden Sicherungen auf Verlangen des Auftraggebers nach unserer Wahl insoweit freizugeben, als deren Wert die zu sichernden Forderungen um 10% übersteigt.Schadenersatz7.1 Schadenersatzansprüche aus der Verletzung einer sonstigen Pflicht im Sinne des
§ 241 Abs. 2BGB i.V.m. $ 311 Abs. 1-3 BGB und aus unerlaubter Handlung sind sowohl gegen uns als auch unserer Erfüllungs- bzw. Verrichtungsgehilfen ausgeschlossen, soweit nicht vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln vorliegt.

7.2 Der vorbezeichnete Haftungsausschluss gilt auch für Schadenersatzansprüche wegen Nichterfüllung, allerdings nur insoweit, als der Ersatz von mittelbaren oder Mangelfolgeschäden verlangt wird, es sei denn, die Haftung beruht auf einer von uns gegebenen Garantie für die Beschaffenheit, die den Auftraggeber gegen das Risiko solcher Schäden absichern soll.
7.3 Jede Haftung ist auf den bei Vertragsabschluss vernünftigerweise vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit nicht vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln vorliegt.

7.4 Weitergehender Schadenersatz, gleich aus welchem Rechtsgrund er entstanden ist, ist ausgeschlossen.

Gerichtsstand
Sind die Vertragsparteien Kaufleute, so ist ausschliesslicher Gerichtsstand unser Geschäftssitz. Im übrigen gilt die gesetzliche Regelung.

Teil III. – Besondere Bestimmungen für Warenlieferungen
Wird nur die Lieferung beweglicher Sachen ohne Einbau vereinbart, gelten ergänzend die nachstehenden Bedingungen.Angebote sind stets freibleibend. Sie sind im Rechtssinne nur als Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zu verstehen. Der Vertrag kommt erst zustande, wenn wir den Auftrag schriftlich annehmen bzw. durch die Ausführung des Auftrages.

Die Lieferung erfolgt ab Lager. Wird die Ware auf Wunsch des Käufers angeliefert, so geht mit der Übergabe an den Transportführer – gleichgültig, ob er vom Besteller, Lieferanten oder von uns beauftragt wird – die Gefahr auf den Käufer über. Dies gilt auch bei Transporten mit unseren Fahrzeugen, bei Teil- sowie Frankolieferungen. Versicherungen gegen Schäden irgendwelcher Art werden nur auf Verlangen des Bestellers und für dessen Rechnung abgeschlossen.Wird der Transport mit eigenem Fahrzeug, mit Lastzug des Lieferanten oder von einem durch ihn beauftragten Transportunternehmer durchgeführt, erfolgt die Übergabe der Ware spätestens, sobald sie dem Käufer vor der Anlieferungsstelle - vorausgesetzt ist eine befestigte Zufahrt- auf dem Wagen zur Verfügung steht. Das Abladen ist alleinige Angelegenheit des Käufers, der für geeignete Abladevorrichtungen zu sorgen und die erforderlichen Arbeitskräfte zu stellen hat. Wartezeiten werden im Güterfernverkehr gemäß KVO und im Güternahverkehr gemäß GNT berechnet.Verlangt der Käufer Hilfestellung beim Abladen, Weitertransport oder Einsetzen, so wird dieser Aufwand zusätzlich in Rechnung gestellt. Die Mitwirkung bei diesen Arbeiten bedeutet jedoch keine Übernahme einer zusätzlichen Haftung oder Gefahrübertragung.Kann die versandbereite Ware aus Gründen, die der Käufer zu vertreten hat, nicht ausgeliefert werden, geht die Gefahr mit der Mitteilung der Versandbereitschaft auf den Käufer über.Mehrkosten, die durch eine vom Käufer zu vertretenden Verzögerung der Auslieferung entstehen, insbesondere Lager- und Versicherungskosten, gehen zu Lasten des Käufers.Die Verpackung wird nicht zurückgenommen, sofern es sich nicht um eine Leihverpackung handelt. Werden Verpackungen leihweise zur Verfügung gestellt, so ist die Rücklieferung frei Haus vorzunehmen.

„Verwendung von Facebook-Plugins

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